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Warnschüsse meist zur »Fluchtvereitelung«

Hannover/Mainz. Polizisten haben im vergangenen Jahr offiziell 65mal Warnschüsse abgegeben. Mit 23 Fällen entfiel der größte Teil auf »Fluchtvereitelung« bei Verbrechen. Dicht dahinter folgten die Verhinderung von Verbrechen (20 Fälle) und Notwehr bzw. Nothilfe (19) als Gründe. In drei Fällen gab es Warnschüsse wegen flüchtender Gefangener. Das Abfeuern eines solchen Schusses ist gefährlich. Fast in jeder Umgebung drohen Querschläger, die tödlich wirken können. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2015, Seite 4, Inland

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