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NSA-Affäre: Klage in Karlsruhe droht  

Berlin. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR hat sich das Kanzleramt entschlossen, die Liste, aus der hervorgeht, dass der Bundesnachrichtendienst im Auftrag des US-Geheimdienstes NSA Ziele ausgespäht haben soll, nicht den Bundestagsgremien vorzulegen. Statt dessen solle ein Ermittlungsbeauftragter Einsicht nehmen können, der nach der Sommerpause dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium berichten soll. Der Beauftragte solle vom Parlament vorgeschlagen und von der Regierung ernannt werden. Die Opposition im Bundestag will in diesem Fall die NSA-Affäre bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen. Die Pläne liefen auf die Verhängung eines »parlamentarischen Ausnahmezustands« hinaus, kritisierte die Linken-Abgeordnete Martina Renner. Parlamentarier sollten sich »gegen ihre Entmündigung« wehren. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.06.2015, Seite 1, Inland

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