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28.05.2015
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Gericht weist Klage von Drohnenopfern ab
Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch die Klage jemenitscher Drohnenopfer gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Demnach muss die Bundesregierung den USA die Nutzung des Stützpunktes Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen nicht verbieten. Geklagt hatten drei Jemeniten, die bei einem Drohnenangriff 2012 zwei Verwandte verloren hatten und sich selbst in Lebensgefahr sehen, weil von Ramstein aus Daten für die Lenkung von US-Kampfdrohnen weitergeleitet würden. Nach Angaben ihres Anwalts wollen die Kläger in Berufung gehen. Die Vorsitzende Richterin hatte erklärt, sie könnten sich zwar auf die grundgesetzlich verankerte Pflicht des Staates zum Schutz von Leib und Leben berufen. Daraus leite sich aber nicht zwingend eine Handlungspflicht ab. Nach ihrer Rechtsauffassung gebe es einen Ermessensspielraum. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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