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Sozialhilfe auch für EU-Bürger

Luxemburg/Kassel. Arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Diese Ansicht vertritt zumindest ein einflussreicher Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Zwar könne ein EU-Staat solchen Personen Leistungen verweigern, dies dürfe aber nicht automatisch geschehen und müsse individuell geprüft werden (Rechtssache C-67/14). Ansprüche könnten sich etwa ergeben, wenn ein EU-Bürger sich mehr als drei Monate in einem anderen Staat aufhalte und dort gearbeitet habe. Das Urteil wird erst in einigen Monaten ergehen. Das Kasseler Bundessozialgericht hatte in diesem Fall den EU-Gerichtshof um Auslegung europäischen Rechts gebeten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2015, Seite 5, Inland

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