Zum Inhalt der Seite

Begrenzung von Nebenklageanwälten gefordert

München. Der Prozess um die Morde des neofaschistischen »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) kostete laut dem Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) München, Karl Huber, bislang fast 30 Millionen Euro. Dem Münchner Merkur sagte Huber am Mittwoch, jeder Prozesstag schlage mit gut 150.000 Euro zu Buche. Wesentlich trügen dazu die Kosten für Personal, für Verteidiger und Nebenkläger bei. Die hohen Ausgaben nutzte Huber dazu, eine Änderung der Nebenklägerregelung zu verlangen. »Der Gesetzgeber müsste die Zahl der Anwälte beschränken, die die Nebenkläger vertreten«, so der OLG-Präsident. Man müsse bedenken, »dass die Opfer oder ihre Hinterbliebenen keinen einzigen Euro bekommen haben«, während für den Prozess selbst viel Geld ausgegeben werde. (jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 19.02.2015, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!