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Klagerecht für Verbände beim Datenschutz

Berlin. Zukünftig sollen auch Verbraucherschutzverbände gegen Internetkonzerne klagen können, wenn diese gegen den Datenschutz für Einzelpersonen verstoßen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem die Verbände das Recht bekommen sollen, Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungsklagen zu erheben. Die neuen Regelungen gelten vor allem bei der Verarbeitung von Informationen für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie den Adress- und Datenhandel. (AFP/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.02.2015, Seite 5, Inland

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