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20.12.2014 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Üppige Geschenke

Zu Lust und Risiken des Kapitalverkehrs

Lucas Zeise

Gibt es bei der Erbschaftssteuer einen »verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang«? Diese Frage stellte der Bundesgerichtshof dem Verfassungsgericht. Und dieses bejahte die so elegant gestellte Erkundigung. Niemand war überrascht, und nach dem Urteil lautete die veröffentlichte Meinung, es sei fast ein wenig ungerecht, dass nach heute geltendem Recht praktisch jedes Unternehmen die Erbfolge so gestalten könne, dass keine Steuer anfällt. Die um das Wohl der Begüterte...

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