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Aus: Ausgabe vom 28.11.2014, Seite 5 / Inland

»Funktionsträger« vom BND ausgespäht

Berlin. Der Bundesnachrichtendienst (BND) überwacht die Kommunikation von Deutschen im Ausland nach Angaben eines früheren Mitarbeiters in bestimmten Fällen auch ohne gesonderte rechtliche Erlaubnis. Ein ehemaliger Jurist des BND erklärte am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages, unter Umständen greife das Konzept des »Funktionsträgers«. Wenn ein Deutscher im Ausland für eine ausländische Firma oder Organisation arbeite, gelte für ihn in dieser Funktion nicht derselbe Grundrechtsschutz, den er als Privatmann genieße. »Sobald er privat kommuniziert, ist das ein anderer Sachverhalt.« (dpa/jW)