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Kurzarbeitergeld: Verlängerung bleibt

Berlin. Kurzarbeitergeld kann auch im kommenden Jahr bis zu zwölf Monate lang bezogen werden. Wie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag mitteilte, trat eine entsprechende Verordnung bereits diese Woche in Kraft. Gesetzlich ist das Kurzarbeitergeld eigentlich auf sechs Monate begrenzt. In den vergangenen Jahren war die maximale Bezugsdauer aber verdoppelt worden. Wenn ein Betrieb wegen Auftragsflaute Kurzarbeit anmeldet, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu zwei Drittel des entgangenen Lohns. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2014, Seite 5, Inland

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