4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 29.10.2014, Seite 5 / Inland

Rockerkutten dürfen doch gezeigt werden

Bochum. Das öffentliche Zeigen von Rockersymbolen ist nach einem Urteil des Bochumer Landgerichts nicht grundsätzlich strafbar. Das Gericht sprach am Dienstag zwei angeklagte Mitglieder des Motorradclubs »Bandidos« frei. Die beiden Männer hatten den Prozess provoziert, um das vielerorts geltende sogenannte Kuttenverbot zu kippen. Dazu waren sie im August bei der Bochumer Polizei erschienen und hatten sich ihre Jacken abnehmen lassen, auf denen Symbole der »Bandidos« zu sehen waren. (dpa/jW)