4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 29.10.2014, Seite 4 / Inland

BGH: Prozess um IP-Adressen vertagt

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag das Verfahren über die Klage des Kieler Piraten-Politikers Patrick Breyer gegen die BRD ausgesetzt. Die Karlsruher Richter wollen zunächst vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen klären lassen, in denen es um Details der EG-Datenschutzrichtlinie geht. Breyer will dem Bund verbieten lassen, IP-Adressen von Besuchern von Websites des Bundes über die Dauer der Nutzung hinaus speichern zu dürfen (Az.: VI ZR 135/13). Breyer wirft Bundesbehörden wie etwa dem Innenministerium vor, mit der Speicherung der Surfdaten gegen das Telemediengesetz (TMG) zu verstoßen. Die IP-Adresse (von Internet Protocol) ist eine mit einer Telefonnummer vergleichbare Ziffernfolge. Über sie können der Computer und die Person identifiziert werden, die an dem Internetzugang angemeldet ist. Der BGH will nun vom EuGH wissen, ob IP-Adressen überhaupt als »personenbezogene Daten« gelten. (dpa/jW)