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17.09.2014
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BGH verschiebt Urteil zu IP-Adressen
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung zur Speicherung von IP-Adressen auf den 28. Oktober verschoben. Ursprünglich hatten die Karlsruher Richter noch am Dienstag verkünden wollen. Ob ein eigenes Urteil fällt oder der BGH bestimmte Rechtsfragen zunächst dem Europäischen Gerichtshof vorlegt, ist offen. Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Klage des schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik. Der Piraten-Politiker will verbieten lassen, IP-Adressen von Besuchern von Websites des Bundes über die Dauer der Nutzung hinaus speichern zu dürfen. Dies sei ein Verstoß gegen das Telemediengesetz.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
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