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E-Mail-Auswertung grundgesetzwidrig
Berlin. Das automatische Durchsuchen von E-Mails nach illegalen Inhalten greift aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten in die Rechte der Nutzer ein. »Die inhaltliche Auswertung von E-Mails stellt zweifelsfrei einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff dar«, erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Von amerikanischen IT-Unternehmen wurde diese Woche bekannt, daß sie E-Mails und Fotos von Nutzern nach kinderpornografischen Inhalten durchsuchen. Microsoft entwickelte eine Software dazu, die unter anderem von Google, Facebook und Twitter eingesetzt wird.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
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