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E-Mail-Auswertung grundgesetzwidrig

Berlin. Das automatische Durchsuchen von E-Mails nach illegalen Inhalten greift aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten in die Rechte der Nutzer ein. »Die inhaltliche Auswertung von E-Mails stellt zweifelsfrei einen nicht unerheblichen Grundrechts­eingriff dar«, erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Von amerikanischen IT-Unternehmen wurde diese Woche bekannt, daß sie E-Mails und Fotos von Nutzern nach kinderpornografischen Inhalten durchsuchen. Microsoft entwickelte eine Software dazu, die unter anderem von Google, Face­book und Twitter eingesetzt wird.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.08.2014, Seite 4, Inland

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