Zum Inhalt der Seite

Treppensteighilfen: Kasse muß zahlen

Kassel. Mobile Treppensteighilfen für Rollstuhlfahrer müssen einem Gerichtsurteil zufolge von der Pflegekasse bezahlt werden, wenn dadurch eine selbständigere Lebensführung im Wohnumfeld ermöglicht wird. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am Mittwoch einem Mann aus Düsseldorf Recht, dem wegen Diabetes beide Beine amputiert worden waren. Er konnte seine Wohnung ohne die elektrische Hilfe nicht verlassen. Die Krankenkasse hatte sie aber nicht bewilligt, weil es eine besondere Wohnsituation sei und die Pflegekasse zuständig sei. (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2014, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!