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Staatsanwalt befaßt sich mit Kritik an Gauck

Potsdam. Ein Brandenburger Landtagsabgeordneter der Linken hat Bundespräsident Joachim Gauck wegen dessen Aussagen zu deutschen Militäreinsätzen einen »widerlichen Kriegshetzer« genannt. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft prüft nach Angaben eines Sprechers, ob sie deshalb aktiv wird. Laut Paragraph 90 des Strafgesetzbuches droht bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Eine solche Tat wird aber nur mit Ermächtigung des Staatsoberhaupts verfolgt. Norbert Müller hatte auf seiner Facebook-Seite auf Kritik von Ostpfarrern an Gauck reagiert: »Mancher bleibt sich treu. Andere werden Bundespräsident und widerliche Kriegshetzer«. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.06.2014, Seite 2, Inland

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