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Sonderleistungen bei Opel rechtens

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Besserstellung von Mitgliedern der IG Metall bei Opel für rechtens erklärt. Die im Zuge der Tarifverhandlungen im Jahr 2010 vereinbarten Sonderleistungen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder verstoßen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, urteilte der Vierte Senat am Mittwoch in Erfurt. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit die Klagen von acht Rüsselsheimer Opel-Mitarbeitern ab. Opel hatte mit der IG Metall vereinbart, deren Mitgliedern eine sogenannte Erholungsbeihilfe in Höhe von 200 Euro zu zahlen. Im Gegenzug akzeptierte die Gewerkschaft Lohnkürzungen, um das Unternehmen vor dem vermeintlichen Bankrott zu retten. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.05.2014, Seite 2, Inland

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