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Bericht zur Leserbefragung am kommenden Dienstag in junge Welt
Damit Sie aber nicht ganz so lange warten müssen, stellen wir Ihnen am kommenden Dienstag auf den Themaseiten der jungen Welt die wichtigsten Ergebnisse der Befragung vor. Einiges hat uns überrascht. Hätten Sie gedacht, daß auch unter unseren älteren Leserinnen und Lesern viele sind, die uns erst seit einigen wenigen Jahren lesen? Oder daß das Bedürfnis nach noch mehr politischer Theorie und Praxis in der jungen Welt allgemein groß, aber bei den jungen bis 20 und den älteren Lesern ab 70 Jahre besonders hoch ist? Lesen Sie am kommenden Mittwoch den ersten großen Bericht über unsere Leserbefragung vom November 2013.
Katja Klüßendorf
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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