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Aus: Ausgabe vom 11.04.2014, Seite 5 / Inland

Kein Anspruch bei Schwarzarbeit

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag entschieden, daß Schwarzarbeiter keinen rechtlichen Anspruch auf Lohn oder Ersatz für ihre Arbeit haben. Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei unwirksam, ein Anspruch auf Bezahlung bestehe daher nicht, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka in Karlsruhe. »Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität«, sagte Kniffka. Der BGH wies damit die Klage eines Handwerksbetriebs aus Schleswig-Holstein ab. Dieser hatte für insgesamt 18800 Euro Elektroinstallationen vorgenommen. Davon sollten, so wurde vereinbart, 5000 Euro bar und ohne Rechnung bezahlt werden. Die Handwerksfirma erhielt jedoch kein Geld.

(AFP/dpa/jW)