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Kleine Anfrage: Hunde und Katzen

Die Bundestagsabgeordneten der Grünen bereiteten sich früh auf Sotschi vor. Anfang Juli 2013 reichten sie einen umfassenden Fragenkatalog zu den Winterspielen bei der Bundesregierung ein, die Antwort kam am 29. Juli 2013 (Drucksache 17/14444). Ein Auszug:


Frage: »In welcher Form werden Menschenrechtskriterien nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen im allgemeinen und in welcher Form wurden diese bei der Vergabe der Olympischen Winterspiele 2014 nach Sotschi im besonderen berücksichtigt?« Antwort: »Die Vergabe von Sportgroßveranstaltungen erfolgt unmittelbar durch den jeweiligen internationalen Sportverband. So werden die Ausrichterstaaten im Code of Ethics dazu angehalten, die fundamentalen Prinzipien der Olympischen Idee einzuhalten (…); weitere Erkenntnisse hierzu liegen nicht vor.«

Frage: »Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko, daß angesichts der zunehmenden Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Rußland (…) auch mögliche Proteste am Rande der Olympischen Spiele gewaltsam unterdrückt werden, ein?« Antwort: »Es ist nicht auszuschließen, daß im Falle von Protesten am Rande der Olympischen Spiele diese nicht genehmigt oder aufgelöst werden.«


Frage: »Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bundesregierung das von der Staatsduma beschlossene Gesetz gegen ›Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen‹ auf die Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi haben (…)?« Antwort: »Homosexualität ist in Rußland nicht strafbar. Jedoch ist die Akzeptanz von Homo-, Bi- und Transsexualität in Rußland gering. Aufgrund des föderalen Gesetzes gegen ›Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen‹ drohen Ausländern bei Weitergabe von Informationen, öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldstrafen, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation.«

Frage: »Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über die Tötung herrenloser Hunde und Katzen anläßlich der Olympischen Winterspiele 2014 vor?« Antwort: »Der Bundesregierung liegen keine neuen Erkenntnisse über die Tötung herrenloser Hunde und Katzen vor. Die Bundesregierung wird die Situation im Vorfeld der Olympischen Winterspiele weiter beobachten und diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenüber den zuständigen Stellen ansprechen.« (kh)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.02.2014, Seite 3, Schwerpunkt

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