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16.01.2014
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Keine Kündigung wegen illegalen Waffenhandels
Oberndorf/Villingen-Schwenningen. Der Rüstungskonzern Heckler & Koch hätte zwei Mitarbeiter, die nach Überzeugung ihrer Chefs in illegalen Waffenhandel verwickelt sein sollen, nicht vor die Tür setzen dürfen. Der Konzern habe sich nicht ausreichend bemüht, diesen schwerwiegenden Verdacht gegen die beiden Angestellten zu erhärten, entschied das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen am Mittwoch. Den Richtern ging es nur um diese arbeitsrechtliche Frage. Wer bei dem Konzern in Oberndorf (Baden-Württemberg) tatsächlich die Verantwortung für die unrechtmäßige Lieferung Tausender Sturmgewehre nach Mexiko trägt, mußten sie nicht entscheiden. (dpa/jW)
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