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08.01.2014
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Grundsicherung: Mit Zwang zur Frührente
Berlin. Hohe Abschläge von ihren Altersbezügen erwarten die Empfänger von Grundsicherung (Hartz IV), die vorzeitig, im Alter von 63 Jahren, in Rente gehen. Meist tun sie das nicht freiwillig, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die jW vorliegt. Wer Grundsicherung beziehe, sei verpflichtet, mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, besage das Gesetz. Den Antrag auf diese Frührente mit 63 müsse notfalls das Jobcenter stellen, so die Antwort der Bundesregierung. 2013 schieden bereits rund 28000 63jährige aus dem Hartz-IV-Bezug aus. »Wir vermuten berechtigt, daß viele von ihnen zwangsverrentet wurden«, teilte Matthias Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linken, mit. Im Jahr 2014 könnten etwa 65000 Menschen davon bedroht sein. (jW)
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