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Vergleich im Streit um Transplantation
Bielefeld. Weil ein herzkranker Mann aus dem Irak kein Deutsch sprach, wurde ihm eine Transplantation in einer Klinik in Bad Oeynhausen verweigert. Der Patient hat sich nun mit der Klinik in einem Vergleich geeinigt. Der 62jährige Flüchtling bekommt 5000 Euro. Im Gegenzug verzichtet der Kläger auf seine Forderung nach Schmerzensgeld in Höhe von 10000 Euro. Damit gab es am Freitag vor dem Landgericht Bielefeld keine grundsätzliche Entscheidung über die Richtlinien der Bundesärztekammer, auf die sich die Klinik berufen hatte. Patientenschützer hatten die Richtlinien kritisiert. Sie seien so unscharf formuliert, daß bei der Anwendung pure Willkür herrsche. (dpa/jW)
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