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Hartz-IV-Anspruch: Gerichte uneins

Celle. Haben EU-Bürger ohne Arbeit in Deutschland Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen? Dazu haben zwei Landessozialgerichte jetzt gegensätzlich entschieden. Nachdem Richter in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch bejaht hatten, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, daß die Kommunen in einer Notlage nur die Rückreisekosten und bis dahin erforderliche Überbrückungsleistungen zahlen müssen.

Der Gesetzgeber habe EU-Bürger bewußt von Leistungen ausgeschlossen, um einen Sozialtourismus zu verhindern, befand das Gericht in Celle in einem am Dienstag bekanntgegebenen Eilentscheid. Ob es zu einem Grundsatzurteil kommt, ist nach Angaben des Bundessozialgerichts noch offen. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.12.2013, Seite 5, Inland

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