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ETA-Mitglied sollfreigelassen werden

Strasbourg/Madrid. Spanien muß nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom Montag die als Mitglied der baskischen Untergrundorganisation ETA verurteilte Inés del Río »so schnell wie möglich« freilassen. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Die 55jährige war wegen 23 Morden zu mehr als 3000 Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl sie nach Verbüßung der Höchstzeit von 30 Jahren bereits 2008 hätte freigelassen werden sollen, wurde ihre Entlassung nach der sogenannten Parot-Doktrin, einer nachträglichen Haftverlängerung, auf 2017 verschoben. Dies verstoße jedoch gegen das Prinzip der Menschenrechtskonvention »keine Strafe ohne Gesetz«, befand der EGMR. Die spanische Justiz muß infolge des Urteils möglicherweise mehr als 60 weitere Verurteilte aus der Haft entlassen. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.10.2013, Seite 6, Ausland

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