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BGH bestätigt Urteil im Jobcenter-Mord

Neuss/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung des Mörders einer Mitarbeiterin des Jobcenters im rheinischen Neuss zu lebenslanger Haft bestätigt. Die Revision des 53jährigen Mannes gegen das Urteil sei verworfen worden, teilte der BGH am Donnerstag mit. Der Täter hatte vor einem Jahr, am 26. September 2012, in dem Jobcenter eine Mitarbeiterin durch mehrere Messerstiche getötet. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn am 5. April 2013 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der verurteilte Arbeitslose hatte zur Begründung für seine Tat angegeben, er habe geglaubt, das Jobcenter habe seine persönlichen Daten verkaufen wollen. Der Mord verunsicherte viele Beschäftigte in Jobcentern. Die dortigen Sicherheitsvorkehrungen wurden überprüft und bei Bedarf verbessert. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.09.2013, Seite 5, Inland

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