-
26.09.2013
- → Inland
Prozeß um Todesfälle nach Leber-OPs
Göttingen. Im Göttinger Prozeß um Organtransplantationen hat sich das Landgericht erstmals mit den angeklagten Fällen von Körperverletzung mit Todesfolge beschäftigt. Am Mittwoch ging es um einen Mann aus Thüringen, dem der angeklagte Arzt zwei Lebern transplantiert haben soll. Die Staatsanwaltschaft glaubt, daß dem Mann anders als mit einer Transplantation hätte geholfen werden müssen. Der angeklagte frühere Chef der Transplantationsmedizin am Göttinger Uniklinikum soll drei Patienten Lebern ohne ausreichenden medizinischen Grund übertragen haben. Die Patienten waren nach den Transplantationen gestorben. Er ist außerdem wegen versuchten Totschlags in elf Fällen angeklagt. Der 46jährige soll mit manipulierten medizinischen Daten dafür gesorgt haben, daß seine Patienten bevorzugt Spenderorgane erhielten. Weitere Patienten seien deshalb möglicherweise gestorben.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland