Gegründet 1947 Donnerstag, 25. April 2024, Nr. 97
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 07.09.2013, Seite 5 / Inland

Gericht: Mieter darf auf Balkon rauchen

Rathenow. Mieter dürfen trotz empfindlicher Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das Amtsgericht Rathenow am Freitag entschieden. Es wies die Klage eines Ehepaares ab, das sich vom Zigarettenqualm der Mieter unter ihnen belästigt gefühlt hatte. Das Rentnerpaar wollte erreichen, daß die Nachbarn nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Dafür sah das Gericht keine Rechtsgrundlage. Die Kläger kündigten Berufung an.(dpa/jW)