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FDP-Fraktion macht verdeckte Werbung

Berlin. Die FDP-Bundestagsfraktion hat trotz unklarer Rechtslage nach Spiegel-Angaben wieder ein »Informationsschreiben« an potentielle Wähler verschickt. In dem an mehrere zehntausend Rechtsanwälte versandten Brief lobe die Fraktion das Wirken der Liberalen in der vergangenen Legislaturperiode, berichtete das Magazin. Laut Parteiengesetz dürfen die Fraktionen keine Wahlwerbung mit Steuermitteln für die Parteien betreiben. Ein ähnlicher Brief an über drei Millionen Wähler, den Fraktions­chef Rainer Brüderle vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen versandt hatte, war vom Verfassungsgerichtshof des Landes als verdeckte Werbebotschaft gewertet worden. Eine Überprüfung durch die Bundestagsverwaltung steht noch aus. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.08.2013, Seite 4, Inland

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