25.07.2013
Verhältnismäßig
Beschluß im Fall Mollath
Von Arnold Schölzel
Am Mittwoch hat das Landgericht Regensburg eine Wiederaufnahme des Verfahrens Gustl Mollath abgelehnt. Er wurde vor sieben Jahren u.a. wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und anschließend in der Psychiatrie »untergebracht«, wie es im Juristendeutsch heißt. Der Richter, der Mollath 2006 verurteilte, räumte vor dem Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtages kürzlich ein, diesen nach einem kurzen »belanglosen« Telefonat mit einem ihm bekannten Steuerfahnder als...
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