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Zeitlich unbestimmte Kündigung rechtens

Erfurt. Kündigungen können auch ohne ein konkretes Entlassungsdatum ausgesprochen werden. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte am Donnerstag Kündigungen »zum nächstmöglichen Zeitpunkt« für rechtens. Damit scheiterte eine Frau aus Paderborn mit ihrer Klage. In den beiden Vorinstanzen hatte sich die Industriekauffrau noch erfolgreich gegen ihren Rauswurf gewehrt. Mit dem Erfurter Urteil ist daher nun ihre Kündigung zum 31. August 2010 wirksam geworden. Der Frau war nach der Insolvenz ihres Betriebes im Mai 2010 »zum nächstmöglichen Zeitpunkt« gekündigt worden. Das Entlassungsschreiben nannte kein genaues Datum, verwies aber auf die gesetzlichen Fristen. Weil die Kündigungsfrist im Insolvenzfall drei Monate betrage, habe die Klägerin auf ihren Entlassungstermin kommen können, so die Richter. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.06.2013, Seite 5, Inland

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