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EU-Klage gegen Bahn gescheitert

Luxemburg. Deutschland hat die EU-Vorgaben im sogenannten ersten Eisenbahnpaket zur Entflechtung des entsprechenden Marktes korrekt umgesetzt. Die Aufspaltung der Deutschen Bahn in ein Eisenbahnunternehmen und eine eigenständige Netz AG unter dem Dach einer Holding war rechtlich zulässig, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. Demnach verfügen beide Gesellschaften über eine »gesonderte Rechtspersönlichkeit« sowie über eigene Organe, die sich von denjenigen der Holding unterscheiden, heißt es im Urteil.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2013, Seite 2, Kapital & Arbeit

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