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Haftverschonung für PKK-Mitglied

Hamburg. Ein führendes Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist am Mittwoch in Hamburg zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 47jährige muß allerdings nicht ins Gefängnis, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist; er kann innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom Mittwoch einlegen. Das Gericht ordnete zudem Haftverschonung wegen der verbüßten Zeit in der Untersuchungshaft an. Das PKK-Mitglied, das in Norddeutschland gelebt und gearbeitet hat, saß seit dem 12. Oktober 2011 in Untersuchungshaft.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.02.2013, Seite 4, Inland

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