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Unterhaltspflicht: Mehr Selbstbehalt
Düsseldorf. Unterhaltspflichtige Eltern, die für Trennungskinder zahlen müssen, können ab dem 1. Januar 2013 mehr Geld behalten. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch mit Verweis auf die »Düsseldorfer Tabelle« mitteilte, steigt der sogenannte Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige um 50 auf 1000 Euro, für nicht erwerbstätige von 770 auf 800 Euro. (dapd/jW)
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