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Lebenslange Haft für Todesschützen

München. Rund elf Monate nach dem Mord an einem Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München stellte am Donnerstag zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren kaum möglich. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, daß der Angeklagte Rudolf U. »heimtückisch und aus niederen Beweggründen« den Staatsanwalt Tilmann T. »kaltblütig ermordet« habe. Er wurde auch für dreifachen Mordversuch verurteilt. Die Tat hatte sich während einer Urteilsverkündung ereignet. Der Angeklagte zog plötzlich eine Pistole, feuerte um sich und traf den Staatsanwalt tödlich. Als Motiv nannte er Wut über verlorene Gerichtsverfahren.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.11.2012, Seite 4, Inland

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