Zum Inhalt der Seite

BGH bestätigt Haftstrafen

Karlsruhe. Mitglieder rechtsextremer Banden können auch dann für Übergriffe verurteilt werden, wenn die Taten nicht konkret einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden können. Ein gemeinsamer Tatvorsatz reicht aus, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluß. Darin bestätigte der BGH die Verurteilung zweier Rechtsextremer nach einem Überfall auf türkischstämmige Familien. Im April 2011 hatte sich eine Gruppe auf einer Wiese in Winterbach bei Stuttgart getroffen. 120 Meter entfernt hatten sich Familien mit Migrationshintergrund zum gemeinsamen Grillen verabredet. Mindestens elf der Neonazis beschlossen laut BGH, der Gruppe eine »körperliche Abreibung« zu verpassen. Zwei der Angegriffenen wurden mit wuchtigen Ellenbogenstößen und Tritten mißhandelt. Andere konnten in eine hölzerne Gartenhütte flüchten, die von den Rechtsradikalen jedoch angezündet wurde. Das Landgericht Stuttgart verurteilte zwei der Angreifer zu jeweils zwei Jahren und fünf Monaten Haft. (AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 05.10.2012, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!