4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 01.09.2012, Seite 2 / Inland

»Porno-Pranger« von ­Datenschützern untersagt

Essen/Regensburg. Die von einer Anwaltskanzlei geplante Veröffentlichung von Namen abgemahnter Internetnutzer, die pornografische Filme illegal weiterverbreitet haben sollen, ist vorerst verhindert worden. Eine Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Ansbach bestätigte am Freitag auf dapd-Anfrage, daß die Veröffentlichung der Liste untersagt wurde. Weitere Angaben machte die Sprecherin zunächst nicht. Das Landesamt hatte allerdings schon im Vorfeld klargestellt, daß man eine Veröffentlichung der Namen von Privatleuten auf derartigen Listen grundsätzlich für nicht zulässig hält.

(dapd/jW)