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Keine Rente für Witwe von Naziopfer

Düsseldorf/Herne. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat das Vorgehen der Bezirksregierung Düsseldorf scharf kritisiert, die der Witwe eines Auschwitz-Überlebenden aus Herne die Hinterbliebenenrente verweigert. »Das ist 67 Jahre nach dem Holocaust ein unglaublicher und nicht hinnehmbarer Vorgang«, heißt es in einem vom Vorsitzenden des Zentralrats, Romani Rose, verfaßten offenen Brief an die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). Eine solche Vorgehensweise sei bei Witwen von Soldaten und SS-Angehörigen nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht erlaubt. Der Zentralrat fordert von der Ministerpräsidentin, die »skandalöse Ungleichbehandlung und zynische Mißachtung der Opfer gegenüber den Tätern« nicht länger zuzulassen.

Der 1924 in Herne geborene und 2009 verstorbene Anton B. überlebte als einziger von elf Geschwistern das Konzentrationslager Auschwitz und bekam Zeit seines Lebens wegen als verfolgungsbedingt anerkannter Gesundheitsschäden eine Opferrente. Nach seinem Tod beantragte seine Ehefrau Eva B. Witwenrente, die ihr die Bezirksregierung Düsseldorf aber verwehrt. Nach Berichten der tageszeitung (Dienstagausgabe) hatte die Behörde nachträglich die ärztlichen Befunde aus den 50er-Jahren angezweifelt, wonach ein Herzleiden auf die KZ-Internierung zurückzuführen sei. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.07.2012, Seite 5, Inland

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