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Gericht für elektronische Gesundheitskarte

Düsseldorf/Solingen. Krankenversicherte können sich von der Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte nicht befreien lassen. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf am Donnerstag und wies in einem bundesweit ersten Verfahren die Klage eines Wuppertaler Versicherten ab. Der 32 Jahre alte Mann wollte von der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte befreit werden, weil er darin einen Verstoß gegen das Recht zur informationellen Selbstbestimmung sieht.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.06.2012, Seite 2, Inland

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