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15.06.2012
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Bundestag beschließt Warnschußarrest
Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag den sogenannten »Warnschussarrest« für Jugendliche beschlossen. In Zukunft wird es Richtern möglich sein, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe zusätzlich bis zu vier Wochen Arrest zu verhängen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Opposition dagegen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, bezeichnete die Sanktionsmöglichkeiten als »neuen Weg im Kampf gegen Jugendkriminalität«. Mit der Regelung wird auch das Jugendstrafen-Höchstmaß bei Mord für Heranwachsende zwischen 18 bis 21 Jahren heraufgesetzt: bei besonderer Schwere der Tat können sie zu maximal 15 statt bisher zehn Jahren Haft verurteilt werden. (dapd/jW)
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