Zum Inhalt der Seite

Bundestag beschließt Warnschußarrest

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag den sogenannten »Warnschussarrest« für Jugendliche beschlossen. In Zukunft wird es Richtern möglich sein, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe zusätzlich bis zu vier Wochen Arrest zu verhängen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Opposition dagegen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, bezeichnete die Sanktionsmöglichkeiten als »neuen Weg im Kampf gegen Jugendkriminalität«. Mit der Regelung wird auch das Jugendstrafen-Höchstmaß bei Mord für Heranwachsende zwischen 18 bis 21 Jahren heraufgesetzt: bei besonderer Schwere der Tat können sie zu maximal 15 statt bisher zehn Jahren Haft verurteilt werden. (dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 15.06.2012, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!