-
07.04.2012
- → Inland
Keine Mehrheit für Steuerabkommen
Berlin. Trotz Nachbesserungen dürfte das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz scheitern. Deutschland und die Schweiz unterzeichneten am Donnerstag zwar ein Zusatzprotokoll, das höhere Abgaben auf deutsches Schwarzgeld in der Eidgenossenschaft vorsieht. Die SPD sprach aber von einem »Persilschein« zur Steuerhinterziehung, dem sie im Bundesrat die notwendige Zustimmung verweigern werde. Das kündigten auch die Grünen an.
Das Protokoll sieht vor, daß die kompletten Guthaben deutscher Steuerhinterzieher in der Schweiz zum 1. Januar 2013 einmalig mit 21 bis 41 Prozent besteuert werden. Damit sollen die in der Vergangenheit hinterzogenen Steuern ausgeglichen werden. Dies soll angeblich etwa zehn Milliarden Euro einbringen. Wer sein Schwarzgeld allerdings vor diesem Stichtag aus der Schweiz abzieht, kann sich der Besteuerung weiter entziehen. Bislang hatte das Abkommen eine pauschale Abgabe von 19 bis 34 Prozent vorgesehen.
Künftig müssen die Schweizer Banken dann Steuern auf die Kapitalerträge in Höhe der deutschen Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags – also 26,4 Prozent – an den Schweizer Fiskus abführen, der das Geld dann an die deutschen Behörden weiterleitet. Das Abkommen garantiert den Steuersündern dabei weiterhin Anonymität.
(AFP/jW)
Das Protokoll sieht vor, daß die kompletten Guthaben deutscher Steuerhinterzieher in der Schweiz zum 1. Januar 2013 einmalig mit 21 bis 41 Prozent besteuert werden. Damit sollen die in der Vergangenheit hinterzogenen Steuern ausgeglichen werden. Dies soll angeblich etwa zehn Milliarden Euro einbringen. Wer sein Schwarzgeld allerdings vor diesem Stichtag aus der Schweiz abzieht, kann sich der Besteuerung weiter entziehen. Bislang hatte das Abkommen eine pauschale Abgabe von 19 bis 34 Prozent vorgesehen.
Künftig müssen die Schweizer Banken dann Steuern auf die Kapitalerträge in Höhe der deutschen Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags – also 26,4 Prozent – an den Schweizer Fiskus abführen, der das Geld dann an die deutschen Behörden weiterleitet. Das Abkommen garantiert den Steuersündern dabei weiterhin Anonymität.
(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland