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Warnung für Schlecker-Mitarbeiter

Nürnberg/Ehingen. Der Arbeitsrechtler Marc-Oliver Schulze warnt die von Kündigung betroffenen Schlecker-Mitarbeiter vor einer Vertragsunterzeichnung bei einer Auffanggesellschaft. »Mit diesem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit Schlecker zum 27.3.2012 beendet, unabhängig davon, ob eine Transfergesellschaft zustande kommt«, sagte der Nürnberger Anwalt. Im schlimmsten Fall stünden die Beschäftigten erst einmal ohne finanzielle Unterstützung da. Eine wirksame Kündigung sei für die Mitarbeiter aber selbst beim Zustandekommen einer Transfergesellschaft im Regelfall günstiger. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2012, Seite 5, Inland

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