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RWE und Veolia ziehen vor Gericht

Berlin. Die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), RWE und Veolia, haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur vollständigen Offenlegung von Geheimverträgen des Unternehmens eingelegt. Die Verfassungsklage richtet sich den Angaben zufolge insbesondere gegen die in Paragraph 4 des Gesetzes enthaltene Bestimmung, wonach Vertragsdokumente durch Nichterfüllung von Veröffentlichungspflichten unwirksam werden. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.03.2012, Seite 4, Inland

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