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20.01.2012
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Keine Beugehaft für Christa Eckes
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die gegen Christa Eckes verhängte Beugehaft mit Verweis auf mangelnde Verhältnismäßigkeit aufgehoben. Dies teilte der BGH am Donnerstag Rechtsanwalt Heinz Jürgen Schneider mit, der die an Leukämie erkrankte frühere Aktivistin der Roten Armee Fraktion (RAF) vertritt. Eckes hatte sich geweigert, als Zeugin im Prozeß gegen Verena Becker auszusagen, die wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 vor Gericht steht. Grundsätzlich dürfe die Wahrheit »nicht um jeden Preis, hier um den Preis der hohen Gefährdung des Lebens einer schwer erkrankten Zeugin«, erforscht werden, so der Beschluß der Richter.
(jW)
(jW)
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