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Keine doppelte ­Staatsbürgerschaft

Berlin. Eine doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder von Ausländern wird es in der Regel auch künftig nicht geben. SPD, Grüne und Linke scheiterten am Donnerstag im Bundestag mit einer Gesetzesinitiative, das sogenannte Optionsmodell abzuschaffen. Danach müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern spätestens fünf Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach nannte die Entscheidung des Bundestages einen »Bärendienst für die Integration«.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.11.2011, Seite 2, Inland

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