28.10.2011
Amtliche Abzocke illegal
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Gebührenerhebung für »Verlassenserlaubnis« von Asylbewerbern hat keine gesetzliche Grundlage
Von Susan Bonath, Haldensleben
Ein Asylbewerber aus Togo hat gegen einen Landkreis in Sachsen-Anhalt geklagt – und gewonnen. Die Ausländerbehörde im Saalekreis hatte die Erlaubnis zum Verlassen des angeordneten Aufenthaltsbereiches bisher nur gegen eine Gebühr von zehn Euro erteilt. Auch Komi Edzro wurde 2007 zur Kasse gebeten. Dagegen zog er vor Gericht. Für ihn war es unverständlich, daß man Flüchtlinge, die mit nur 62 Prozent des ALG-II-Regelsatzes auskommen müssen und teilweise nur über...
Artikel-Länge: 4057 Zeichen


