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28.10.2011

Amtliche Abzocke illegal

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Gebührenerhebung für »Verlassenserlaubnis« von Asylbewerbern hat keine gesetzliche Grundlage

Von Susan Bonath, Haldensleben
Ein Asylbewerber aus Togo hat gegen einen Landkreis in Sachsen-Anhalt geklagt – und gewonnen. Die Ausländerbehörde im Saalekreis hatte die Erlaubnis zum Verlassen des angeordneten Aufenthaltsbereiches bisher nur gegen eine Gebühr von zehn Euro erteilt. Auch Komi Edzro wurde 2007 zur Kasse gebeten. Dagegen zog er vor Gericht. Für ihn war es unverständlich, daß man Flüchtlinge, die mit nur 62 Prozent des ALG-II-Regelsatzes auskommen müssen und teilweise nur über...

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