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24.08.2011
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Bundessozialgericht rügt Jobcenter
Kassel. Eine Familie von Hartz-IV-Beziehern aus Cuxhaven muß ihr Haus an der Nordsee möglicherweise nicht verkaufen. Es sei nicht sicher, ob das Eigenheim tatsächlich unangemessen teuer sei, entschied am Dienstag das Bundessozialgericht in Kassel. Von den monatlichen Kosten in Höhe von knapp 800 Euro hatte das Jobcenter lediglich 470 Euro übernehmen wollen, weil das der angemessenen Miete für eine vierköpfige Familie entspreche. Deutschlands oberste Sozialrichter befanden jedoch, daß die Obergrenzen für die zu erstattenden Wohnkosten in der niedersächsischen Hafenstadt nicht korrekt festgelegt worden seien und zu niedrig liegen. Das Jobcenter Cuxhaven hatte bei deren Festsetzung lediglich die Kosten zugrundegelegt, die Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe und Wohngeld vor Einführung der Obergrenzen erstattet bekommen hatten, und nicht die durchschnittlichen aktuellen Kosten von Mietwohnungen.
Der Aufforderung des Jobcenters an die Familie, die Wohnkosten zu senken und dafür notfalls auch das Haus zu verkaufen, fehlte damit die rechtliche Grundlage. Der Senat verwies den Fall zurück ans niedersächsische Landessozialgericht in Celle, um neu rechnen zu lassen. Dabei könnte jedoch immer noch herauskommen, daß das Eigenheim zu teuer ist und doch verkauft werden muß.
(dapd/jW)
Der Aufforderung des Jobcenters an die Familie, die Wohnkosten zu senken und dafür notfalls auch das Haus zu verkaufen, fehlte damit die rechtliche Grundlage. Der Senat verwies den Fall zurück ans niedersächsische Landessozialgericht in Celle, um neu rechnen zu lassen. Dabei könnte jedoch immer noch herauskommen, daß das Eigenheim zu teuer ist und doch verkauft werden muß.
(dapd/jW)
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