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Omas Geschenke für Jobcenter tabu

Kassel. Fast fünf Jahre lang haben die Kinder einer Hartz-IV-Bezieherin aus Leipzig vor Gericht darum gekämpft, Geldgeschenke ihrer Großmutter behalten zu dürfen. Erst nach der Verhandlung am Dienstag in höchster Instanz vor dem Bundessozialgericht in Kassel steht fest: Die drei Jugendlichen müssen die insgesamt 570 Euro, die ihnen ihre Oma zum Geburtstag und zu Weihnachten überwiesen hatte, nicht ans Jobcenter abgeben. Die Behörde hob die Rückforderungsbescheide noch in der Verhandlung auf, nachdem das Gericht auf formale Fehler hingewiesen hatte. Zudem gelten Geldgeschenke, die im Rahmen des Üblichen bleiben, seit der jüngsten Hartz-IV-Reform im April 2011 grundsätzlich nicht mehr als Einkommen. (Az.: B 14 AS 74/10 R) (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.08.2011, Seite 5, Inland

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