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04.06.2011
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Gericht erlaubt Neonazikundgebung
Braunschweig. Nach dem Verbot eines Neonaziaufmarsches durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch die Klage der Rechtsextremisten dagegen abgewiesen. Damit dürfen die Neonazis am Samstag nicht durch Braunschweig marschieren, sondern nur eine stationäre Kundgebung von 12 bis 15 Uhr vor dem Hauptbahnhof abhalten. Die rechte »Initiative Zukunft statt Überfremdung« hat nun zusätzlich ein Konzert unter dem Motto »Wir rocken Braunschweig« und einen Aufmarsch im etwa 30 Kilometer entfernten Peine angemeldet. Das Braunschweiger Bündnis gegen rechts ruft zu Protesten in Braunschweig und Peine auf. (jW)
buendnisgegenrechts.net
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