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Fall Kachelmann: Medien in der Kritik

Berlin. Aus Mangel an Beweisen ist der ehemalige ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann am 31. Mai vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling machte in seiner Urteilsbegründung wiederholt klar, daß es sich um einen Freispruch zweiter Klasse handele und daß weiter viele Indizien für den vom mutmaßlichen Opfer geschilderten Tathergang sprächen. Gleichwohl gelte auch hier der rechtsstaatliche Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten«, es sei daher die einzig mögliche Entscheidung gewesen.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes kritisierte anläßlich des Prozeßendes insbesondere die Medienberichterstattung. Von der »Vorverurteilung der Klägerin in Teilen der Öffentlichkeit geht ein fatales Signal aus an alle Betroffene von sexualisierter Gewalt. Sie werden sich in Zukunft noch weniger trauen, Anzeige bei einer Vergewaltigung zu erheben«, befürchtet TdF-Geschäftsführerin Christa Stolle. Zudem sei »gewalttätigen Männern nicht das Gefühl vermittelt« worden, »daß übergriffiges Verhalten gegenüber Frauen verwerflich ist«. Stolle verwies darauf, daß »laut Dunkelfeldforschung« in der Bundesrepublik nur fünf Prozent aller Sexualstraftaten angezeigt werden, das entspricht etwa 8000 Anzeigen jährlich.

(jW)

Ausführliche Stellungnahme von Terre des Femmes: www.frauenrechte.de
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.06.2011, Seite 15, Feminismus

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