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Verfügung gegen Modekette H&M

Hamburg/Berlin. Das Hamburger Arbeitsgericht hat nach Informationen der Gewerkschaft ver.di eine einstweilige Verfügung gegen die Modekette H&M erlassen. Die Geschäftsführung von Hennes&Mauritz Deutschland habe es entgegen einer Gesamtbetriebsvereinbarung bundesweit möglich gemacht, daß Betriebsratsbüros per Telefon abgehört werden können, teilte ver.di am Dienstag in Berlin mit (siehe dazu auch jW vom Montag). Nach der am Montag erlassenen Verfügung müsse das Unternehmen nun die Funktionstasten an der Telefonanlage deaktivieren, die eine Raumüberwachung ermöglichen. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.03.2011, Seite 4, Inland

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